Unser Service für Sie!

Sie benötigen ein Formular, oder eine Information zu Hausordnung, Schlüsseldienst, Heizen/Lüften und mehr?
Hier haben wir Nützliches, Hilfreiches und Wissenswertes rund um's Wohnen für unsere Mieter und Mitglieder zusammengestellt. Klicken Sie einfach auf die entsprechende Themenüberschrift.

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  • Formulare

  • Gästewohnung

    Wie wäre es denn mit einer Gästewohnung anstatt eines Hotels?

     

    Impressionen

     

    Lage der Gästewohnung

    Die Erbbauverein Köln eG hat sich einer Kooperation von Wohnungsgenossenschaften GäWoRing (Gästewohnungs-Tauschring der Genossenschaften) angeschlossen. Ziel ist es, den Mitgliedern der zugehörigen Genossenschaften Gästewohnungen in Deutschland und der Schweiz anbieten zu können.

    Verreisen Sie gern? Wie wäre es mit Hamburg, Heidelberg oder Berlin?

    Unter www.gaeworing.de finden Sie viele lohnende Reiseziele, in denen vollständig möblierte Wohnungen und Appartements zu günstigen Preisen angeboten werden. Fast so bequem wie zuhause.

    Seit dem 1. Januar 2018 freut sich die erste Gästewohnung der Erbbauverein Köln eG auf ihre Besucher. Klein aber fein, bieten wir auf ca. 43 m² eine hübsche 2-Zimmer-Wohnung mit kleiner Terrasse für maximal 4 Personen im Agnesviertel an.

    Erwarten Sie Besuch von Verwandten oder Freunden? Wir bieten Ihnen eine komfortable Alternative zur Luftmatratze oder zum Hotel. Als Mitglied unserer Genossenschaft können Sie als besonderen Service die Kölner Gästewohnung gerne buchen.

    Auch für die Nutzung der anderen Unterkünfte im GäWoRing ist die Mitgliedschaft in einer der angeschlossenen Genossenschaft Voraussetzung. Diese wird bei Buchungsanfragen überprüft. Eine Buchung von Nicht-Mitgliedern ist nicht möglich.

     

    Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen?
    Dann wenden Sie sich bitte an Janine Gickel, Tel. 98 10 08 – 11
    oder per E-Mail j.gickel@erbbauverein.de.

    Reisen – aber genossenschaftlich!

    Als Genossenschaftsmitglied profitieren Sie nicht nur in den eigenen vier Wänden von einem ganz besonderen Service. Auch auf Reisen können Sie auf ein vielfältiges Angebot von unserem Gästewohnungsring zurückgreifen. Urlaub am Meer, Kulturprogramm in deutschen Metropolen oder Naturerlebnis in den Bergen – worauf haben Sie Lust?
    Die Broschüre, die Sie in Ihren Händen halten, stellt Ihnen die Regionen genauer vor. Suchen Sie sich einfach die Gästewohnung aus, die Sie gern buchen möchten, und setzen Sie sich direkt mit dem Ansprechpartner der jeweiligen Genossenschaft in Verbindung. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Stöbern, einen erholsamen Urlaub und vor allem bleiben Sie gesund!!!

    Ihr GäWoRing-Team

  • Hausordnung

    Unsere Hausordnung ist die Grundlage für ein harmonisches Miteinander beim Wohnen und Leben in unserer Genossenschaft.

    Download der Hausordnung als PDF 300kB
  • Hausrat / Haftpflichtversicherung

    Hausrat und Haftpflicht

    Es gibt zwei Versicherungen, die wir unseren Mietern und Mitgliedern aufgrund langjähriger Erfahrung dringend ans Herz legen: eine private Haftpflichtversicherung und eine Hausratversicherung. Denn leider erleben wir viel zu oft, dass Mieter glauben sie seien über den Vermieter „mitversichert“. Ein Irrtum, der weitreichende Folgen haben kann.

    Mieter haften in voller Höhe
    „Wer einen Schaden verursacht, der muss auch dafür gerade stehen“. Durch die private Haftpflichtversicherung werden Schäden abgedeckt, die Sie an fremdem Eigentum verursachen. Auf Ihre Mietwohnung bezogen bedeutet das: Sie haften als Mieter in voller Höhe für von Ihnen verursachte Schäden an der Mietsache. Der Sprung im Waschbecken ist da noch vergleichsweise harmlos, aber was ist, wenn durch Ihre defekte Waschmaschine die Wohnung der Nachbarn im Stockwerk drunter unter Wasser steht? Ohne Versicherung kann man in solchen Situationen schnell auf Kosten in Höhe von vielen tausend Euro sitzen bleiben.

    Der Vermieter muss nur selten zahlen
    So mancher Mieter verzichtet auf die Hausratversicherung, weil er glaubt, im Schadensfall einen Haftungsanspruch gegen den Vermieter geltend machen zu können. Beim Nachbarn brennt es und das Löschwasser zerstört auch Ihre Wohnungseinrichtung. Stellen Sie sich vor: Mit einem Mal verlieren Sie alles, was sich in Ihrer Wohnung befinden: Kleidung, Möbel, Schmuck, Fernseher, Computer, das Spielzeug Ihrer Kinder, Geschirr, Töpfe und sämtliche Küchenutensilien – alles weg. Können Sie es sich leisten, das alles wieder neuzukaufen? Wenn Sie diese Frage mit ja beantworten und Ihnen kaum finanzielle Verluste entstehen, dann ist eine Hausratversicherung für Ihre Wohnung tatsächlich nicht zwingend erforderlich. Wenn Ihnen jedoch allein die Vorstellung schlaflose Nächte bereitet, dann sollten Sie sich schleunigst um eine Hausratversicherung kümmern.

    Wohngebäudeversicherung des Vermieters haftet nur für Schäden am Gebäude
    In einer Mietwohnung sind nur solche Schäden über die Wohngebäudeversicherung des Vermieters abgesichert, die unmittelbar am Gebäude entstanden sind. Immer wieder sind Mieter im Schadensfall überrascht, dass nach einem Brand- oder Sturm- oder Leitungswasserschaden die jeweilige Versicherung des Vermieters keine Möbel und Haushaltsgegenstände ersetzt. Dies liegt daran, dass die Gebäudeversicherungen nur Schäden versichern, die unmittelbar am Gebäude entstanden sind, also im Treppenhaus, am Dach, an den Wohnungs- und Zimmertüren, den fest installierten Einrichtungen wie Toilette und Badewanne oder Heizung usw. Ob Omas Schrank noch auf dem Speicher stand, interessiert die Versicherung nicht – sie stellt den Dachstuhl nach einem Sturmschaden wieder her, der Schrank ist Thema der Hausratversicherung. Bei einem Leitungswasserschaden wird die Versicherung ebenfalls nur den Schaden am Wasserleitungssystem und den damit verbundenen Bauteilen ersetzen. Alle persönlichen Gegenstände, die zum Beispiel bei einem Rohrbruch durchnässt wurden, werden höchstens im Rahmen der Kulanz übernommen. Im Schadensfall fragen alle Versicherungen stets nach der Hausratversicherung des Mieters.

    Folgekosten sind mitversichert
    Wer ins Hotel ziehen muss, weil die Wohnung zeitweise nicht mehr bewohnbar ist, bekommt den Aufwand ebenso ersetzt wie die Aufräumkosten. Je nach Anbieter und Tarif kann man zusätzlich auch den Diebstahl von Fahrrädern, Elementar- und Überspannungsschäden absichern. Positiv an der Hausratversicherung: Es wird nicht der Zeitwert, sondern der Wiederbeschaffungswert der versicherten und zerstörten Gegenstände ersetzt. Das heißt, dass Betroffene ihre Wohnungseinrichtung komplett in gleicher Art und Güte erneuern können. Sind die Schäden gering, werden die Reparaturkosten bezahlt.

  • Lüften & Heizen

    Unser Tipp:
    Stoss-Lüften fördert ein gesünderes Wohnklima und spart Heizkosten noch dazu.

    Zunächst richtig heizen

    Eine Zentralheizung ist in ihrer Heizwirkung schwerfälliger als eine Ofenheizung. Sie kann während der kalten Jahreszeit ein angenehmes Raumklima nur dann schaffen, wenn sie in allen Räumen schwach eingeschaltet ständig in Betrieb ist. Nur so sind die Wände und Decken der Räume in der Lage, Wärme zu speichern und kühlen nicht aus.

    Die Angewohnheit vieler Mieter, erst nach Feierabend kräftig die Zentralheizung aufzudrehen, kann zwar die Luft im Raum erträglich erwärmen, es wird aber niemals ausreichen, die während des Tages und in der Nacht ausgekühlten Wandfl ächen mit zu erwärmen. Kalte Wandflächen bringen die im Raum befi ndliche Luftfeuchtigkeit zum Kondensieren. Diese Art zu Heizen führt zu dem sogenannten Barackenklima und ist darüber hinaus ungesund.

    Die Gründe liegen auf der Hand: Durch das plötzliche starke Anheizen muss sehr viel Wärme abgegeben werden, damit zumindest der Innenraum wohngerecht beheizt wird. In dieser Phase entstehen durch die vom Heizkörper abgegebenen Wärmemengen an die kalten Wände so genannte Zugerscheinungen, die Erkältungskrankheiten hervorrufen können.

    Zum richtigen Heizen gehört auch das richtige Lüften

    Die Lüftung soll möglichst einen kompletten Austausch der feuchten warmen Luft bewirken. Deshalb muss die Lüftung besonders wirkungsvoll sein. Das Rezept ist wie oft ganz einfach:
    ein kurzer Durchzug bei weit geöffneten Fenstern! (mehrmals am Tag etwa 5 bis 10 Minuten).

    Falsch wäre es, wenn man die verbrauchte warme Luft des Wohnzimmers durch Öffnen der weiteren Innenräume in andere, nicht beheizte Räume (zum Beispiel Flur oder Schlafzimmer) leiten würde. Hier würde sich die überschüssige Feuchtigkeit sofort an den kühleren Flächen der wenig oder nicht beheizten Räume niederschlagen und Feuchtigkeit und letztlich somit Schimmel bilden.

    Daher noch einmal eine Kurzfassung unserer Ratschläge:

    • Das Lüften mit gekipptem Fenster (Dauerlüftung) während der Heizperiode ist nicht gut.
      Ein mehrfacher kurzer Durchzug bei voll geöffnetem Fenster ist besser!
    • Ständiges Heizen aller Räume auf eingestellte Zimmertemperatur von 20° ist wirtschaftlicher und zweckmäßiger!
      Die Kosten bei diesem Heizverhalten liegen erheblich niedriger!
    • Es ist unwirtschaftlich und schädlich, nur den Raum zu beheizen, in dem man sich hauptsächlich aufhält, während die übrigen Räume fast nicht beheizt werden.

    Richtiges Lüften in der kalten Jahreszeit

    Die meisten Menschen in Mitteleuropa verbringen rund 90% ihres Lebens in geschlossenen Räumen. Wärmegedämmtes Mauerwerk, dicht schließende Fenster und die Heizung sollen dabei vor unangenehmen Witterungsbedingungen schützen und gleichzeitig ein behagliches Raumklima bei einer Temperatur zwischen 21°C und 24°C und einer relativen Luftfeuchtigkeit zwischen 40% und 60% schaffen.

    Die Bedeutung der Luftqualität im Hinblick auf das menschliche Wohlbehagen wird erkennbar, wenn man die zahlreichen Luftbelastungen in Innenräumen betrachtet: Menschliche oder tierische Ausdünstungen, Wasserdampf beim Kochen oder Waschen, Tabakrauch, Kosmetika, Reinigungsmittel, Lacke, Kleber, Teppiche, Möbel u.v.m.

    Müdigkeit, Konzentrationsprobleme, Unwohlsein, Kopfschmerzen sowie das erhöhte Risiko von allergischen Erkrankungen mit Krankheitssymptomen wie Augentränen, Niesreiz, Atemnot oder Hautjucken sind Folgen von Luftbelastungen in Innenräumen.

    Diese können in Bad oder Küche teilweise gezielt abgeführt werden, z. B. durch eine Dunstabzughaube oder eine mechanische Lüftung im WC. Gegen die übrigen, oft nicht lokalisierbaren Emissionen hilft dagegen nur eine ausreichende Lüftung über die Fenster.

    Das Lüftungsverhalten wird meist falsch eingeschätzt. Messungen haben ergeben, dass der Mensch öfter als angenommen lüftet. Das liegt daran, dass mäßiges Lüften (Fenster in Kippstellung) oft gar nicht mehr registriert wird. Bei niedrigen Außentemperaturen in Herbst und Winter wird wegen der auftretenden Zugerscheinungen hingegen weniger gelüftet und der hygienisch erforderliche Luftwechsel nicht immer erreicht.

    Unser Tipp:

    • Lüften Sie aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen auch im Winter ausreichend.
    • Lüften Sie im Winter nicht bei Dauerkippstellung der Fenster. Bei einer Stoßlüftung kühlt der Raum nicht aus, Sie sparen somit Heizkosten.
    • Lüften Sie am Morgen die Schlafzimmer gründlich: Die Luftfeuchtigkeit ist hier nach dem Schlafen besonders hoch.
    • Lüften Sie alle Feuchträume mit hohem Wasserdampfanteil (Küche, Bad) besonders intensiv.
    • Stellen Sie nicht soviel Krimskrams auf die Fensterbänke: Die Fenster müssen für tägliche Stoßlüftungen zu öffnen sein.
  • Mülltrennung

    So trennen Sie Ihren Müll richtig:

    Internetseite der AWB Köln

    Die blaue Tonne

    Blaue Tonne = Altpapier

    für Papier und Pappe (Zeitungen, Zeitschriften, Kartons usw.) Bitte zerkleinern Sie Kartons und Verpackungen aus Papier oder Pappe, damit auch Ihr Nachbar seinen Müll noch ordnungsgemäß entsorgen kann.

    Die Wertstofftonne

    Gelbe Tonne = Wertstofftonne

    Das darf in die gelbe Tonne:

    • Verpackungen aus Kunststoff und Verbundstoffen, z. B. Milch und Saftkartons, Joghurtbecher, Spülmittel und Shampooflaschen, Zahnpastatuben und Plastiktüten
    • Verpackungen aus Metall, z. B. leere Konservendosen, pfandfreie Getränkedosen, Haarspray und Deoflaschen, Tuben und Kronkorken
    • Sonstige Gegenstände aus Kunststoff, z. B. Schalen, Putzeimer, Frischhalteboxen, Kleiderbügel und Spielzeug aus Plastik
    • Sonstige Gegenstände aus Metall, z. B. Werkzeuge, Schrauben, Nägel, Bestecke, Bratpfannen, Töpfe, Drahtbügel und Spielzeug aus Metall


    Hausmüll

    Graue Tonne = Restmüll
    Hausmüll, der nicht in die blaue oder gelbe Tonne gehört.

    Der Müllsack
    Wenn es mal mehr Abfall gibt:

    Nach Weihnachten oder nach einer Party reicht der Platz in der Tonne manchmal nicht. Da helfen die orange beschrifteten Müllsäcke der AWB. Die kosten 4,50 EUR und sind im Service-Center und in den Betriebshöfen zu bekommen.
    Außerdem können Sie die Müllsäcke auch in vielen Lebensmittel-, Haushalts- und Schreibwarengeschäften sowie an Kiosken und in Drogerien kaufen. Verkaufsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier auf der Homepage der AWB.

    Was gehört zum Sperrmüll?
    Das sind Gegenstände, die so groß sind, dass sie auch zerkleinert nicht in die Mülltonne oder in einen orangen Müllsack passen.
    Das könnten zum Beispiel sein:
    Möbel und Matratzen, Eimer, nicht verklebte Fußbodenbelagstoffe (Teppichböden, PVC, Linoleum) und Teppiche, Kinderwagen oder Koffer.

    Zur AWB-Webseite

    Service-Telefon der AWB für Sperrmüll: 0221 - 9 22 22 22

  • Schlüssel / Schlüsseldienst

    Schlüsselfragen
    Bitte gehen Sie sorgsam mit Ihren Schlüsseln um. Damit schützen Sie sich und Ihre Nachbarn.

    Haustürschlüssel
    Je nach Alter sind unsere Häuser mit einem zentralen Schließsystem ausgestattet, d. h. einem Schlüssel oder Chip, mit dem man Haustür, Fahrradabstellraum, Keller, Waschküche, Müllcontainer etc. öffnen kann. In einigen Wohnanlagen ist es noch so, dass es unterschiedliche Schlüssel für die allgemein zugänglichen Teile gibt.
    Für beide gilt, dass diese Schlüssel bei uns entgeltpflichtig nachbestellt werden können.

    Wohnungsschlüssel
    Für die Wohnungen haben wir keine Schlüssel! Diese werden den Mietern bei Wohnungsübergabe komplett ausgehändigt.

    Schlüsseldienst
    Damit unsere Mieter nicht an schwarze Schafe geraten, haben wir zwei Schlüsseldienste für uns verpflichtet. Mit beiden Firmen arbeiten wir schon lange und vertrauensvoll zusammen. Sie stehen für Seriosität und Zuverlässigkeit, zu marktüblichen Preisen.

    Mo – Fr 8.00-16.00 Uhr Schlüsseldienst Robels GmbH 0221-527044
    Mo - So 0.00-24.00 Uhr Schlüsseldienst Manfred Aust 0172-1469238

    Tipp: Deponieren Sie einen Satz Schlüssel bei einer Person Ihres Vertrauens, so kommen Sie bei Verlust des Schlüssels wenigstens in Ihre Wohnung.

  • Seniorenwohnungstausch

    Senioren-Wohnungstausch 65
    In den Wohnungen unserer Genossenschaft leben inzwischen viele ältere Menschen, die gern ihre Wohnsituation verbessern möchten, oder sogar müssen.

    Sie sind über 65 Jahre alt und Ihre Wohnung ist viel zu groß oder das Stockwerk zu hoch?

    Unser Angebot:
    1. Wir beteiligen uns an Ihrem Umzug
      - mit maximal 1.500 Euro bei Inanspruchnahme eines Umzugsunternehmens, oder auf Wunsch
      - mit einem Pauschalbetrag von 1.000 Euro bei eigener Durchführung des Umzugs.
    2. Wir stellen gern für Sie den Kontakt zu einem Umzugsunternehmen her, das nicht nur transportiert, sondern auf Wunsch auch beim Packen hilft.
    3. Wir übergeben Ihnen Ihre neue Wohnung fertig tapeziert und gestrichen.
    4. Ihre alte Wohnung überlassen Sie uns besenrein.
    5. Unabhängig davon, ob Sie in eine ältere (günstigere) Wohnanlage ziehen, oder in eine jüngere, etwas höherpreisige – Sie zahlen 2 Euro Grundmiete pro Quadratmeter weniger, als andere Bewerber bei Neuvermietung, mindestens allerdings Ihre aktuelle Grundmiete. Künftige Mieterhöhungen bleiben im einheitlich moderaten Umfang.

    Download des Tauschantrags als PDF 51kB

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unserer Abteilung Wohnungsbewirtschaftung freuen sich auf Ihren Anruf.


    Stadtkarte Köln

    Vermietung / Wohnungsbewirtschaftung

    Tel.: 0221 - 98 10 08 - 50
    vermietung@erbbauverein.de

  • KVB MieterTicket

    KVB MieterTicket
    Als Mieter bei der Erbbauverein Köln eG können Sie bei der KVB ein MieterTicket erwerben.
    Bitte entnehmen Sie weitere Informationen dem verlinkten Flyer.

    Das ebenfalls verlinkte Bestellformular können Sie herunterladen, ausdrucken und auf einem der drei folgenden Wege bei der KVB einreichen.

Erbbauverein Köln eG
Deutz-Kalker-Straße 37 · 50679 Köln
Fon 0221 98 10 08 - 0 · Fax - 70
info@erbbauverein.de