Kündigungen aus Eigenbedarfsgründen gibt es bei uns nicht.
Deshalb ist es auch nicht ungewöhnlich, wenn Menschen ein Wohnleben – lang Mieter bei uns
bleiben. Das hat viele gute Gründe, und eine Mitgliedschaft geht ganz einfach.
Hier das Wesentliche:
Mitglieder der Erbbauverein Köln eG zeichnen zurzeit
4 Pflichtanteile zu je € 300.-, gesamt € 1.200.-.
Für die entstehenden Verwaltungskosten bei der Aufnahme neuer Mitglieder berechnen wir zurzeit ein einmaliges “Eintrittsgeld” von € 55.-.
Während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses muss die Mitgliedschaft bestehen bleiben.
Wird die Wohnung gekündigt, kann auch die Mitgliedschaft beendet werden. Das ausscheidende Mitglied erhält nach Ablauf der in der Satzung festgelegten Frist sein Geschäftsguthaben zurück.
Alle am 1. Januar eines Jahres bestehenden Geschäftsanteile werden verzinst. Die prozentuale Verzinsung der Geschäfts- anteile, wird jedes Jahr in der Mitgliederversammlung festgelegt. Diese Dividende wird an die Mitglieder ausbezahlt.