Wir nennen Ihnen die uns am häufigsten gestellten Fragen und geben gleich die Antwort darauf.
Anteile
Wenn man eine Genossenschaftswohnung anmieten möchte,
muss man Mitglied der Genossenschaft werden. Die Anteile sind die Beteiligung an der Genossenschaft zum Erwerb der Mitgliedschaft.
Auseinandersetzungsguthaben
Das Geschäftsguthaben nach Kündigung der Mitgliedschaft.
Auszahlung der Anteile
Die Auszahlung der Anteile ist in der Satzung der Genossenschaft
geregelt. Sie erfolgt nach dem Mitgliederbeschluss in der
Generalversammlung des übernächsten Jahres.
Beispiel: Erna Mustermann hat vier Genossenschaftsanteile und
kündigt im August 2009 ihre Mitgliedschaft. Die Kündigung wird
immer erst zum Ende eines Geschäftsjahres wirksam, in diesem
Fall wäre das der 31.12.2009. Dann beginnt die Kündigungsfrist
von einem Jahr, d. h. 31.12.2010. Ihre Anteile erhält Erna
Mustermann nachdem die Generalversammlung 2011 über das
Geschäftsjahr 2010 beschlossen hat.
Betriebskostenabrechnung
Das ist die Nebenkostenabrechnung des Vorjahresverbrauchs.
Wir erstellen diese jährlich, sobald uns die Verbrauchsdaten
vorliegen.
Dividende
Ausschüttung aus dem Gewinn der Genossenschaft, auf die per
01.01. des Geschäftsjahres eingezahlten Geschäftsguthaben.
Eintrittsgeld
Verwaltungsgebühr für die Eintragung als Mitglied.
Generalversammlung
Die Generalversammlung findet in der Regel im Mai/Juni eines
Jahres statt. Dabei beschließen die anwesenden Mitglieder über den Jahresabschluss des vorangegangen Geschäftsjahres, d. h. auch über die Gewinnverwendung (Dividendenausschüttung).
Auseinandersetzungsguthaben und Dividenden dürfen deswegen erst nach der Generalversammlung ausgezahlt werden.
Geschäftsguthaben
Euro-Wert auf dem Mitgliedskonto.
Kündigung Wohnung
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und von allen im Mietvertrag aufgeführten Mietparteien unterschrieben werden. Bei Kündigung der Wohnung wird nicht automatisch auch die Mitgliedschaft gekündigt.
Kündigungsfrist Wohnung
Die Kündigungsfrist können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen.
In den meisten Fällen beträgt sie 3 Monate zum Monatsende.
Wird ein früheres Vertragsende gewünscht, prüfen wir gern die
Möglichkeiten, ein Rechtsanspruch auf eine verkürzte Kündigungsfrist besteht allerdings nicht.
Kündigung Mitgliedschaft
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Die Mitgliedschaft kann nur gekündigt werden, wenn kein Mietverhältnis besteht.
Kündigungsfrist Mitgliedschaft
Die Kündigungsfrist können Sie der Satzung entnehmen. Sie
beträgt zurzeit ein Jahr zum Ende des Geschäftsjahres.
Mietbescheinigung
Eine Mietbescheinigung stellen wir Ihnen gerne aus. Unser Online-
Service macht es ganz einfach. Mietbescheinigung
Mietzahlung
Wir empfehlen Ihnen uns eine Einzugs-Ermächtigung zu erteilen. Damit ist gewährleistet, dass die Miete pünktlich und kontinuierlich beglichen wird. Auch sind Änderungen – beispielsweise bei veränderten Nebenkosten – ohne großen Aufwand möglich. Wenn Sie noch keine automatische Überweisung erteilt haben, können Sie das durch unsere vorbereitete Einzugsermächtigung ganz einfach ändern. Und sollte sich die Bankverbindung oder Kontendaten ändern, können Sie uns dies unter Änderung Bankverbindung komfortabel mitteilen.
Satellitenschüssel
Unsere Wohnanlagen sind mit Multikabel ausgerüstet. Deswegen
genehmigen wir grundsätzlich keine Satellitenschüsseln.
Ausnahmeregelungen sind nur im Einzelfall mit ausdrücklicher
schriftlicher Genehmigung möglich.
Tierhaltung
Kleintiere, die ihrer Haltungsform entsprechend nach außen
nicht oder kaum in Erscheinung treten, z. B. Hamster oder Fische,
gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch. Für die Hundehaltung brauchen Sie unsere Genehmigung. Online-Service
Untervermietung
Für eine Untervermietung brauchen Sie unsere Genehmigung.
Denn uns als Vermieter interessiert es natürlich, wer in unseren Wohnungen wohnt – sei es als Mieter oder als Untermieter. Die Genehmigung für eine Untervermietung beantragen Sie bitte bei den Ansprechpartnern für Vermietung. Neben Ihrem Namen, Anschrift und Mietvertragsnummer nennen Sie uns bitte auch den
Namen des künftigen Untermieters. Wenn gegen den künftigen
Untermieter kein wichtiger Grund vorliegt und Ihre Wohnung
nicht überbelegt ist, steht einer Untervermietung in der Regel
nichts im Wege.
Wohnungsberechtigungsschein
Unsere Wohnungen sind frei finanziert, d. h. ohne WBS anmietbar.
Wohnungsbewerbung
Wenn Sie auf unserer Seite Freie Wohnungen oder unter Wohn-Objekte etwas gefunden haben, was Sie interessiert, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner für Vermietung.