Häufig gestellte Fragen sind im Englischen die FAQ‘s = Frequently Asked Questions.

Wir nennen Ihnen die uns am häufigsten gestellten Fragen und geben gleich die Antwort darauf.

Anteile
Wenn man eine Genossenschaftswohnung anmieten möchte, muss man Mitglied der Genossenschaft werden. Die Anteile sind die Beteiligung an der Genossenschaft zum Erwerb der Mitgliedschaft.

Auseinandersetzungsguthaben
Das Geschäftsguthaben nach Kündigung der Mitgliedschaft.

Auszahlung der Anteile
Die Auszahlung der Anteile ist in der Satzung der Genossenschaft geregelt. Sie erfolgt nach dem Mitgliederbeschluss in der Generalversammlung des übernächsten Jahres.
Beispiel: Erna Mustermann hat vier Genossenschaftsanteile und kündigt im August 2009 ihre Mitgliedschaft. Die Kündigung wird immer erst zum Ende eines Geschäftsjahres wirksam, in diesem Fall wäre das der 31.12.2009. Dann beginnt die Kündigungsfrist von einem Jahr, d. h. 31.12.2010. Ihre Anteile erhält Erna Mustermann nachdem die Generalversammlung 2011 über das Geschäftsjahr 2010 beschlossen hat.


Betriebskostenabrechnung
Das ist die Nebenkostenabrechnung des Vorjahresverbrauchs. Wir erstellen diese jährlich, sobald uns die Verbrauchsdaten vorliegen.

Dividende
Ausschüttung aus dem Gewinn der Genossenschaft, auf die per 01.01. des Geschäftsjahres eingezahlten Geschäftsguthaben.

Eintrittsgeld
Verwaltungsgebühr für die Eintragung als Mitglied.

Generalversammlung
Die Generalversammlung findet in der Regel im Mai/Juni eines Jahres statt. Dabei beschließen die anwesenden Mitglieder über den Jahresabschluss des vorangegangen Geschäftsjahres, d. h. auch über die Gewinnverwendung (Dividendenausschüttung). Auseinandersetzungsguthaben und Dividenden dürfen deswegen erst nach der Generalversammlung ausgezahlt werden.

Geschäftsguthaben
Euro-Wert auf dem Mitgliedskonto.

Kündigung Wohnung
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und von allen im Mietvertrag aufgeführten Mietparteien unterschrieben werden. Bei Kündigung der Wohnung wird nicht automatisch auch die Mitgliedschaft gekündigt.

Kündigungsfrist Wohnung
Die Kündigungsfrist können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen. In den meisten Fällen beträgt sie 3 Monate zum Monatsende. Wird ein früheres Vertragsende gewünscht, prüfen wir gern die Möglichkeiten, ein Rechtsanspruch auf eine verkürzte Kündigungsfrist besteht allerdings nicht.

Kündigung Mitgliedschaft
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Die Mitgliedschaft kann nur gekündigt werden, wenn kein Mietverhältnis besteht, bzw. die Absicht besteht, das Mietverhältnis vor dem Ausscheiden aus der Genossenschaft zu kündigen.

Kündigungsfrist Mitgliedschaft
Die Kündigungsfrist können Sie der Satzung entnehmen. Sie beträgt zurzeit ein Jahr zum Ende des Geschäftsjahres.

Mietbescheinigung
Eine Mietbescheinigung stellen wir Ihnen gerne aus. Unser Online-Service macht es ganz einfach.

Mietzahlung
Für die automatische Abbuchung haben sie normalerweise bei Vertragsabschluss ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt.
Bei Änderung der Bankverbindung oder der Kontodaten nutzen Sie bitte unser vorbereitetes SEPA-Lastschriftmandat, dies erspart die Zu- und Rücksendung eines eigens angefertigten neuen Mandates. Wir müssen spätestens zwei Wochen vor der ersten Abbuchung über das unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat verfügen können.
Sofern Sie aktuell nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, können Sie dies sofort mittels des oben genannten Vordrucks erledigen. Auch hier müssen wir spätestens zwei Wochen vor der ersten Abbuchung über das unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat verfügen können.
Mit der Teilnahme am Lastschriftverfahren ist gewährleistet, dass die Miete pünktlich und kontinuierlich beglichen werden kann. Auch die Änderung des fälligen Betrages, zum Beispiel wegen geänderter Nebenkostenvorauszahlungen, bedarf dann keines weiteren Aufwandes.


Satellitenschüssel
Unsere Wohnanlagen sind mit Multikabel ausgerüstet. Deswegen genehmigen wir grundsätzlich keine Satellitenschüsseln. Ausnahmeregelungen sind nur im Einzelfall mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung möglich.

Tierhaltung
Kleintiere, die ihrer Haltungsform entsprechend nach außen nicht oder kaum in Erscheinung treten, z. B. Hamster oder Fische, gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch. Für die Hundehaltung brauchen Sie unsere Genehmigung.

Untervermietung
Für eine Untervermietung brauchen Sie unsere Genehmigung. Denn uns als Vermieter interessiert es natürlich, wer in unseren Wohnungen wohnt – sei es als Mieter oder als Untermieter. Die Genehmigung für eine Untervermietung beantragen Sie bitte bei den Ansprechpartnern für Vermietung. Neben Ihrem Namen, Anschrift und Mietvertragsnummer nennen Sie uns bitte auch den Namen des künftigen Untermieters. Wenn gegen den künftigen Untermieter kein wichtiger Grund vorliegt und Ihre Wohnung nicht überbelegt ist, steht einer Untervermietung in der Regel nichts im Wege.

Wohnungsberechtigungsschein
Unsere Wohnungen sind frei finanziert, d. h. ohne WBS anmietbar.